Feststellungsbescheid des Finanzamts
Hameln-Holzminden
Für Stiftung sorgenFrei, Bürgerm.-Söhlke-Str. 16, 31840 Hessisch Oldendorf
Bescheid nach § 60 a Abs. 1 AO über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach
§§ 51, 59, 60 und 61 AO.
Feststellung
Die Satzung der vorgenannten Körperschaft in der Fassung vom 20.11.2022 erfüllt die satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO.
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Hinweis zur Steuerbegünstigung
Die Körperschaft fördert folgende gemeinnützige Zwecke:
Hinweise zur Ausstellung von Zuwendungsbescheinigungen
Zuwendungsbescheiningung für Spenden
Die Körperschaft ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbescheinigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen (...).
Zuwendungsbescheinigungen für Mitgliedsbeiträge
Die Körperschaft ist berechtigt, für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen. Zuwendungsbestätigungen für Spenden und ggf. Mitgliedsbeiträge i.S. des § 50 Abs. 1 EStDV dürfen nur ausgestellt werden, wenn das Datum dieses Feststellungsbescheids nicht länger als drei Kalenderjahre zurückliegt und bisher kein Freistellungsbescheid oder keine Freistellung mittels Anlage zum Körperschaftssteuerbescheid erteilt wurden. Die Frist ist taggenau zu berechnen (§ 63 Abs. 5 AO).
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# Steuernummer: 22/215/00851